Diemer, Ingenieurbüro Dipl.-Ing. H. Diemer, Neustadt, Arbeitsbühne, Arbeitskorb, Arbeitsbühnen, ADS, Arbeitsbuehne, Deichselstapler, Arbeitsbuehnen

Startseite | Kontakt | Impressum | Sitemap | Suche
Produkte Sicheres Arbeiten
durch Prävention

 

 
 
 
 
Unsere Info-Hotline:
0 18 05-96 81 42 (0,14€ / min)
Hier können Sie ein kostenloses und unverbindliches Angebot anfordern
 
 
 
Gabelzinkenschutz
 
Weltneuheit: Gabelzinkenschutz erhält Förderpreis der Steinbruchs-Berufsgenossenschaft
Jubiläumsförderpreis
Bilderbericht

Der Gabelzinkenschutz dient zum Abdecken der Gabelzinken. Bei einem Gabelstapler stellen die ungeschützt nach vorn gerichteten Spitzen der Gabelzinken für Personen, die sich in der Umgebung des Staplers aufhalten, eine Gefahr dar. Dies gilt insbesondere, wenn Gabelstapler ohne Lasten verfahren. Werden Gabelstapler auf öffentlichen Verkehrsflächen eingesetzt, so sind durch die ungeschützten Gabelzinken nicht nur Personen, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer wie Autos oder Fahrradfahrer gefährdet.
Daher müssen, wenn Gabelstapler im öffentlichen Verkehrsbereich eingesetzt werden, die Spitzen der Gabelzinken abgedeckt werden, siehe unten § 30c StVZO.

Dabei ist der Zinkenschutz sicher zu befestigen. Wird dieser durch Klemmkräfte (z. B. Schraubzwingen) gehalten, so besteht die Gefahr, dass diese sich infolge von Vibrationen und Fahrbahnstößen sowie durch die Keilform der Gabelzinken unbeabsichtigt lösen. Zurrmittel oder Haken sind umständlich, zeitaufwendig anzubringen und verschmutzen sehr schnell. Eine Sicherung mit Bolzen ist nicht zulässig, weil dazu die Gabelzinken durchbohrt werden müssen. Der von uns entwickelte Gabelzinkenschutz wird durch Magnetkräfte gehalten (s. Bericht des Fachmagazins "Die Industrie der Steine und Erden").


Vorteile:
Das Befestigen, wie auch das Lösen erfolgt schnell und ohne großer körperlicher Anstrengung.
Der Gabelzinkenschutz ist für die zu erwartenden Beanspruchungen ausreichend fest mit den Gabelzinken verbunden.
Die Magnete stehen nicht über die Schutzeinrichtung hinaus und stellen somit keine Unfallgefahr dar
Die Magnete sind verschleißfrei.
Die Magnetkräfte sind unabhängig von üblichen betrieblichen Einflüssen wie Temperatur, Feuchtigkeit, Sonneneinstrahlung und Staub.
Die Magnete sind beständig gegen Säure und Laugen.
Der Gabelzinkenschutz hat, um besser wahrgenommen zu werden, eine schräg gestreifte rot-weiße Warnmarkierung.


Artikel über den Gabelzinkenschutz:
Einsatz von Flurförderzeugen - Flurförderzeuge im öffentlichen Straßenverkehr (PDF-Datei)
Fachveröffentlichungen bei folgenden Berufsgenossenschaften:
Sichere Chemiearbeit - Ausgabe April 2006 (PDF-Datei)
Die Industrie der Steine und Erden - Ausgabe 6/05
SiBE-Report (Unfallkasse) 1/06 - Kurzmeldung auf Seite 4

   
"Merkblatt für Stapler"
  Fassung vom 19. November 2004
S 33/36.15.00
Stapler im Sinne dieses Merkblattes sind Kraftfahrzeuge gem. § 18 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b) der StVZO, die speziell für das Transportieren und Stapeln von Lasten vordergründig für den innerbetrieblichen Gebrauch gebaut sind.

Beim Betrieb auf öffentlichen Straßen sind die Vorschriften der StVZO, der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie der Fahrerlaubnis-Verordnung zu beachten.

zu § 30 StVZO Beschaffenheit
Stapler müssen so gebaut und ausgerüstet sein, dass ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt. Insbesondere sind

zu § 30c StVZO Vorstehende Außenkanten
§ 30c (1) der StVZO, wonach am Umriss der Fahrzeuge keine Teile so hervorragen dürfen, dass sie den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährden, wird bzgl. Gabelzinken als erfüllt angesehen, wenn diese durch rot-weiß gestreifte Schutzvorrichtungen ausreichend abgedeckt sind.

Das Deutschen Patentamt hat unserem Gabelzinkenschutz Gebrauchmusterschutz erteilt.

 

Fordern Sie noch heute ein kostenloses und unverbindliches Angebot an.

  >> zum Bilderbericht
zurück | Seitenanfang